27. Februar 2009 | Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat nun auch den Bundesrat passiert.
Ziel ist die Erleichterung und der Ausbau der Beteiligung von Mitarbeitern an ihrem Unternehmen.
Dies soll unter anderem durch eine Erhöhung des Steuerfreibetrages von derzeit 135 Euro auf 360 Euro erreicht werden. Zugleich wird die Arbeitnehmer-Sparzulage für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen von 18 auf 20 Prozent angehoben.
Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Mitarbeiterfonds, durch die die indirekte Beteiligung der Arbeitnehmer, insbesondere an kleinen und mittelständischen Unternehmen, gefördert werden soll. Es handelt sich dabei um von privaten Gesellschaften geführte Fonds, die einen Rückfluss des Kapitals in die beteiligten Unternehmen von mindestens 60 Prozent garantieren müssen – die restlichen 40 Prozent dürfen in marktgängige Anlagewerte fließen.
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