02. Oktober 2008 | Die Bundesregierung hat einen Regierungsentwurf für eine Reform des Pfandbriefgesetzes vorgestellt.
In diesen Entwurf eingebettet sind jedoch nicht nur Änderungen des Pfandbriefgesetzes, sondern neben Anpassungen bei der Umlagefinanzierung der BaFin auch die Einführung einer neuen erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistung.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr für einen größeren Geschäftsbereich keine Erlaubnispflicht erkennen konnte, sollte zunächst eine Korrektur durch die Einführung der Erlaubnispflicht für das Effektengeschäft geschehen. Nachdem dieses Ansinnen auf einhellige Kritik in der Fachwelt gestoßen war, liegt mit dem Regierungsentwurf ein neuer Versuch auf dem Tisch.
Erlaubnispflichtig soll demnach gem. dem künftigen § 1 Ia 2 KWG die „Anlageverwaltung sein“. Diese soll umfassen:
„Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung)“.
Die parlamentarische Verabschiedung der vollständige Novelle mitsamt der neugeschaffenen Erlaubnispflicht für die Anlageverwaltung ist für das Frühjahr 2009 geplant.
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