09. Juni 2009 | Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG) beschlossen.
Die Änderungen des Aktienrechts sollen vor allem die missbräuchlichen Aktionärsklagen eindämmen und die Stimmabgabe von Kleinaktionären erleichtern und befördern. So werden zum Beispiel die Vorraussetzungen der gerichtlichen Freigabeentscheidung bei Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse präzisiert. Außerdem ist es künftig Aktionären, die Anteile mit einem Nennbetrag von weniger als 1.000,- Euro halten, gänzlich verwehrt, mit einer Klage die Durchführung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen weniger gravierenden Gesetzes- oder Satzungsverstößen aufzuhalten – ihnen bleibt lediglich ein Schadenersatzanspruch.
Die Stimmabgabe und Präsenz in der Hauptversammlung soll vor allem durch die vermehrte Nutzung des Internets und offenere Regelungen zur Briefwahl und zur Vertretung von Aktionären gefördert werden. Neben diesen Neuregelungen der Organisationsrechts wurden Bestimmungen des GmbH-Rechts zur Sacheinlage ins Aktienrecht übernommen und die Sachgründung erleichtert.
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