17. Februar 2011 | Der Bundestag hat am 11. Februar 2011 mit den Stimmen der Koalition das Anlegerschutzgesetz verabschiedet.
Kernpunkte der Neuregelung sind die Einführung eines bundesweiten Registers für Anlageberater ebenso wie die Verpflichtung zum Nachweis der notwendigen Sachkunde. Anlageberater mit einer Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren sind von dieser Nachweispflicht jedoch ausgenommen. Außerdem muss künftig zu jedem Anlageprodukt ein sogenannter Beipackzettel erstellt werden, der die Informationen zu Risiken, Erträgen und Kosten kurz und verständlich ausweist.
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