03. März 2008 | Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Begebung von sogenannten Index-Zertifikaten als nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft.
Geklagt hatte eine Aktiengesellschaft, die gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages Indexzertifikate begibt. Diese verbriefen das Recht auf Zahlung eines vom zugrunde liegenden Index abhängenden Geldbetrages nach einer festen Laufzeit. In der Zwischenzeit legt die Aktiengesellschaft eingezahlte Geld im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in verschiedene Finanzinstrumente an.
In diesem Geschäftsmodell glaubten die Aufseher der BaFin ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft nach dem KWG erkannt zu haben und untersagten es wegen fehlender Erlaubnis – zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht entschied:
Nach Ansicht der Bundesrichter stellt Herausgabe von Index-Zertifikaten, wie sie hier geschehen ist, kein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne des KWG dar. Insbesondere handele es sich hierbei nicht um ein – wie von der BaFin angenommenes – Finanzkommissionsgeschäft.
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