Crowdfunding I – Bundesregierung nimmt zu Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding Stellung.

 

28. April 2017 | Die Bundesregierung hat am 07. April 2017 in der Antwort auf eine sog. „kleine Anfrage“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen zur Entwicklung von Crowdfunding in Deutschland und den künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen Stellung genommen.

Die „kleine Anfrage“, die insgesamt 34 Einzelfragen umfasst, bezieht sich zu einem großen Teil auf das in 2015 durch das Kleinanlegerschutzgesetz neu in das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eingeführte Schwarmfinanzierungsprivileg, wonach bei der Ausgabe von bestimmten Vermögensanlagen bis zu einem Volumen von Euro 2,5 Mio. die ansonsten geltende gesetzliche Prospektpflicht nicht beachtet werden muss und die Emittenten von der jährlichen Prüfungspflicht der Finanzinformationen befreit sind.

Aus den Antworten der Bundesregierung wird deutlich, dass sie die durch das Kleinanlegerschutzgesetz für den Bereich Crowdinvesting getroffenen Regelungen als sachgerechten Kompromiss zwischen notwendigem Anlegerschutz und Erleichterungen für die Finanzierung von jungen Wachstumsunternehmen über Crowdinvesting-Plattformen im Internet hält.

Dennoch besteht konkreter Handlungsbedarf wie folgt:

  • potenzielle Umgehungsmöglichkeiten und Interessenkonflikte bei der Nutzung des Schwarmfinanzierungsprivilegs sollen geprüft und darauf gesetzgeberisch reagiert werden, so wird bspw. in Erwägung gezogen, Immobilienfinanzierungen aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen und die Angaben im VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt) zu erweitern und stärker zu standardisieren,
  • eine Erweiterung der Nutzung des Schwarmfinanzierungsprivilegs für sämtliche Vermögensanlagen wird in Erwägung gezogen und
  • ebenfalls könnte in Erwägung gezogen werden, Ergebnisse aus der Novellierung des EU-Prospektrechts für Wertpapiere vorwegzunehmen und die Prospektpflicht für Aktien und Anleihen bis zu Euro 1 Mio. abzuschaffen, wenn diese Finanzinstrumente über Crowdinvesting-Plattformen vertrieben werden.

Neben dem erkannten Änderungsbedarf kommt auch dem einen oder anderen Detail der 13-seitigen Beantwortung der Kleinen Anfrage besondere Aussagekraft zu. Wie bspw., dass

  • die Konsolidierung des Marktes für Schwarmfinanzierungen nach Ansicht der Bundesregierung noch nicht eingesetzt hat,
  • die „Überlebenswahrscheinlichkeit“ schwarmfinanzierter Unternehmen in den ersten drei Jahren mit 85% deutlich über den Durchschnitt „normal“ finanzierter Start-Ups von 70% liegt,
  • 86% der Anleger weniger als Euro 1.000,- investieren und 0,1% mehr als Euro 10.000,-,
  • 88% der Emittenten weniger als Euro 500.000,- und 2% mehr als Euro 2,5 Mio. einsammelten, wobei die Antwort offen lässt, wie mehr als Euro 2,5 Mio. unter Nutzung des Schwarmfinanzierungsprivilegs eingesammelt werden konnten,
  • die durchschnittlich in Aussicht gestellte Verzinsung 5 bis 8% beträgt,
  • von 36 bisher am Markt aufgetretenen Crowdfunding-Plattformen noch 22 aktiv waren, erfolgreiche und volumenstarke Finanzierungen sich allerdings nur auf wenige Portale konzentrieren und
  • die Tätigkeit des Marktwächters seit Februar 2015 mit rund Euro 14 Mio. gefördert worden ist.

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