ESAs legen finalen Bericht zu Verbesserungsvorschlägen für PRIIPs vor

 

 

 

 

 

11. März 2021 | Nach zähem Ringen und vorangegangener Konsultation von Branchenvertretern und Verbänden haben die EU-Behörden für Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht (ESAs) der EU-Kommission am 03. Februar 2021 ihren finalen Bericht über Vorschläge zur Verbesserung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: PRIIPs) vorgelegt. Die Verordnung regelt die Angaben im dreiseitigen PRIIPs-Basisinformationsblatt zu den wichtigsten Merkmalen, wie etwa Kosten und Risiken einer Anlage. Ziel ist ein besserer Anlegerschutz.

Nach zähem Ringen und vorangegangener Konsultation von Branchenvertretern und Verbänden haben die EU-Behörden für Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht (ESAs) der EU-Kommission am 03. Februar 2021 ihren finalen Bericht über Vorschläge zur Verbesserung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: PRIIPs) vorgelegt. Die Verordnung regelt die Angaben im dreiseitigen PRIIPs-Basisinformationsblatt zu den wichtigsten Merkmalen, wie etwa Kosten und Risiken einer Anlage. Ziel ist ein besserer Anlegerschutz.

Die Vorschläge betreffen Änderungen in den technischen Regulierungsstandards (RTS), die zur Konkretisierung der PRIIPs-Verordnung erlassen wurden. Diese Änderungen müssen allerdings noch von EU-Parlament und Ministerrat beschlossen werden.

Änderungen in den Angaben zu den Kosten

Die Angaben zu den Kosten werden an MiFID II-Vorgaben angepasst. Bei der Darstellung der einzelnen Bestandteile der Fondskosten kann im Basisinformationsblatt auf ein gesondertes Dokument verwiesen werden, dass Angaben zur Wertentwicklung enthält. Neu ist: Wertentwicklungsszenarien können vergangenheitsbezogen, also auf Grundlage der vergangenen Wertentwicklung ermittelt und dargestellt werden. Dies ist für Anleger besser nachvollziehbar.

Bei der Berechnung der Transaktionskosten über die sog. „arrival price“-Methode wird die Marktentwicklung nicht mehr berücksichtigt. Denn dies führte z.T. zu negativen Transaktionskosten.

Seit 2018 müssen Anleger in der EU vor dem Kauf eines PRIIP ein Basisinformationsblatt erhalten. Für Fonds gilt bis Ende 2021 eine Ausnahme – hier reichen bisher die „wesentlichen Anleger-informationen“.

Der deutsche Fondsverband BVI fordert eine Verlängerung der Ausnahme für Publikumsfonds über 2021 hinaus. Es werde Zeit benötigt, um gesetzgeberisch (auf EU-Ebene wie national) die verbesserten PRIIPs-KIDs einzuführen und zeitgleich die bewährten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (OGAW-KIDs) abzuschaffen. Ein Nebeneinander von PRIIPs- und OGAW-KIDs für einen Fonds sei für Anleger aufgrund der unterschiedlichen Inhalte verwirrend. Fondsgesellschaften bräuchten ebenfalls ausreichend Zeit, um die neuen Vorgaben sorgfältig umzusetzen.

Die EU-Kommission hat angekündigt, die PRIIPs-Verordnung im Rahmen einer neuen, für Mitte 2022 geplanten „EU Retail Investment Strategy“ grundlegend zu überprüfen.

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