27. Juli 2012 | Um den Verbraucherschutz zu stärken, hat die Europäische Kommission am 03. Juli 2012 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt.
Dieser umfasst eine Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte, die Überarbeitung der Richtlinie über die Versicherungsvermittlung und einen Vorschlag zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Investmentfondsanteilen.
Basisinformationsblätter
Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll es für alle Arten von Investmentfonds, strukturierte Produkte für Kleinanleger sowie Produkte der privaten Altersvorsorge und versicherungsgebundene Anlagen sog. Basisinformationsblätter geben. Erstellen soll sie jeweils derjenige, der ein Anlageprodukt auflegt. In dem Basisinformationsblatt sollen leicht verständlich die wichtigsten Merkmale des Produkts und die mit der Anlage verbundenen Risiken und Kosten dargestellt werden.
Versicherungsvermittlung
Die Richtlinie über die Versicherungsvermittlung soll überarbeitet werden. Die aktuelle Richtlinie regelt bislang nur Verkäufe über Intermediäre, wie Vermittler oder Makler nicht jedoch über das Versicherungsunternehmen selbst. Vor Abschluss des Geschäfts sollen dem Kunden Informationen über den beruflichen Status des Verkäufers, mögliche Interessenkonflikte und die Vergütung übermittelt werden.
Einheitliche Pflichten und Haftung der Verwahrstelle in der EU
Im Rahmen der aktuellen OGAW-Richtlinie sollen Aufgaben und Haftpflicht der Verwahrstellen sowie die Vergütungspolitik unter Berücksichtigung langfristiger Anlegerin-teressen einheitlich geregelt werden. Auch für Sanktionen und Geldbußen ist ein einheitlicher EU-Standard angedacht.
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