22. September 2022 | Am 30. Juni 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Rahmen der Trilog-Verhandlungen eine vorläufige Einigung über den Regulierungsvorschlag zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-assets, kurz MiCA) erzielt, der sich auf Emittenten von Kryptowerten, Handelsplätze und die Wallets, in denen Kryptowerte gehalten werden, erstreckt.
Am 30. Juni 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Rahmen der Trilog-Verhandlungen eine vorläufige Einigung über den Regulierungsvorschlag zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-assets, kurz MiCA) erzielt, der sich auf Emittenten von Kryptowerten, Handelsplätze und die Wallets, in denen Kryptowerte gehalten werden, erstreckt.
Die EU-weit einheitliche Regulierung soll Anleger besser schützen, Missbrauch von Kryptowerten verhindern und gleichzeitig Innovationen fördern. Derzeit verfügen nicht alle Mitgliedstaaten über nationale Rechtsvorschriften für Kryptowerte. In Deutschland stehen Kryptodienstleister und -verwahrer unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Künftig sollen sämtliche Anbieter eine Zulassung der nationalen Aufsichtsbehörden benötigen, wenn sie in der EU tätig werden wollen. Die MiCA verpflichtet Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, strenge Vorgaben zum Schutz der Wallets der Verbraucher zu erfüllen und enthält Haftungsvorschriften für Verlust, Marktmanipulation und Insider-Geschäfte.
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