Europäische Vernetzung der Transparenzregister

 

 

 

 

 

 

 

 

21. Juni 2021 | Am 10. Februar 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der EU-Finanzinformationsrichtlinie 19/1153 beschlossen – das sog. Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw). Geplant ist ein Inkrafttreten am 01. August 2021.

Am 10. Februar 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der EU-Finanzinformationsrichtlinie 19/1153 beschlossen – das sog. Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw). Geplant ist ein Inkrafttreten am 01. August 2021.

Ziel ist die Einrichtung einer europäischen Plattform, über die alle in den nationalen Transparenzregistern enthaltenen Daten abgerufen werden können. Mit dem Vorhaben sind erhebliche Verschärfungen der Transparenzvorschriften verbunden – zahlreiche Änderungen des Geldwäschegesetzes (GWG).

Besonders relevant: Der geplante Wegfall der sog. Mitteilungsfiktion. Diese Ausnahme von der Transparenzregistermeldepflicht ersparte Unternehmen bisher doppelten Melde-Aufwand. Das bedeutet, künftig müssen alle GWG-verpflichteten Unternehmen ihre tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten oder sog. fiktiven wirtschaftlich Berechtigten (Vertretungsberechtigte des Unternehmens, wenn es keine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigten gibt) an das Transparenzregister melden – auch wenn sich diese Angaben bereits aus anderen Register, wie Handelsregister oder Unternehmensregister ergeben.

Lesen Sie mehr in unserer Mandantenzeitschrift inPuncto. auf Seite 18 – 21.

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