Europäisches Prospektrecht:

 

 

07. November 2016 | Die EU-Kommission strebt eine De-Regulierung des Wertpapierprospektrechts an.

Europäisches Prospektrecht wird reformiert

Die Finanzierung über den Kapitalmarkt soll im Rahmen einer europäischen Kapitalmarktunion für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erleichtert werden. Zielsetzung sind Vereinfachungen im Hinblick auf Prospektpflicht, Mindestinhalt und Billigungsverfahren, weniger bürokratischer Aufwand und geringere Kosten. Die EU-Kommission hat deshalb bereits Ende vergangenen Jahres einen Vorschlag für eine Prospektverordnung vorgelegt, die mit Wirksamwerden die bislang geltende Prospektrichtlinie ersetzen soll.

Folgende Änderungen sind u.a. vorgesehen:

  • Erhöhung der Prospekt-Schwellenwerte: Prospektpflicht für börsennotierte öffentliche Angebote erst ab Verkaufspreis von Euro 10 Mio. (vorher Euro 5 Mio.) für alle Wertpapiere – für öffentliche Angebote ohne Börsennotierung, erst ab Verkaufspreis für alle angebotenen Wertpapiere in Höhe von Euro 500.000 (vorher Euro 100.000).
  • Vereinfachter Prospekt für kleinere Unternehmen: KMU dürfen einen vereinfachten Prospekt mit weniger Mindestangaben erstellen oder eine Darstellung in Gestalt eines Frage-Antwort-Katalogs wählen. Die KMU-Schwellenwerte werden erhöht, d.h. die Vereinfachungen gelten dann für Unternehmen mit Marktkapitalisierung von bis zu Euro 200 Mio. (vorher Euro 100 Mio.).
  • Kürzere Prospekte und bessere Anlegerinformation: Die Zusammenfassung des Prospekts soll – an den Vorgaben für das Basisinformationsblatt orientiert – verkürzt werden.
  • Erleichterung von Folgeemissionen börsennotierter Unternehmen: Die Möglichkeit der Erstellung eines vereinfachten Wertpapierprospekts für börsennotierte Aktien soll erweitert werden auf alle Fälle von Zweitemissionen von Wertpapieren, die an einer Börse gehandelt werden – also auch Anleihen.
  • Registrierungsformular für regelmäßige Emittenten von Wertpapieren: Das Formular soll Angaben zu Organisation, Geschäftstätigkeit, Ertrags- und Finanzlage, Geschäftsaussichten sowie zur Organ- und Aktionärsstruktur enthalten. Zusammen mit der Wertpapierbeschreibung und der Zusammenfassung, jeweils bezogen auf eine konkrete Emission, bilden sie den Wertpapierprospekt für den dann eine verkürzte Billigungsfrist von fünf Werktagen gilt.

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