European Long Term Investment Funds: Beratungsverfahren für neue Art von AIF abgeschlossen

     

     

    27. Februar 2015 | ELTIF: Die Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (European Long-Term Investment Funds – „ELTIF“) kann, nach der erfolgten Einigung von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat in Kürze in Kraft treten.

    Am 26. November 2014 haben sich EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat im sog. Trilog-Verfahren auf einen Kompromiss zu einer Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (European Long-Term Investment Funds – „ELTIF“) geeinigt. Nach Verabschiedung im Plenum des Europaparlaments und durch die Mitgliedstaaten im EU-Rat kann die Verordnung in Kürze in Kraft treten.

    Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines EU-weit einheitlich geregelten Investmentvehikels zur langfristigen Finanzierung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Ein EU-Produktpass soll es Unternehmen erleichtern, grenzüberschreitend und bankenunabhängig innerhalb der EU Kapital einzusammeln.

    ELTIF als Spezialform eines geschlossenen Publikums-AIF betrifft ausschließlich alternative Investments mit langfristiger Investitionsmöglichkeit, z.B. in kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), in Infrastrukturprojekte oder in Sachwerte, bei denen wesentliche Vorabinvestitionen notwendig sind.

    Zum Schutz von Kleinanlegern gelten spezielle Vorgaben: Bei einem Vermögen von bis zu 500.000 EUR dürfen diese nicht mehr als 10 Prozent des Portfolios in ELTIFs investieren. Der Mindestinvestitionswert beträgt 10.000 EUR. Das bedeutet, der Kleinanleger muss ein Mindestportfolio von insgesamt 100.000 EUR aufweisen. Außerdem erforderlich: Bei einem ELTIF mit einer Laufzeit von über 10 Jahren muss schriftlich darauf hingewiesen werden, dass der Investmentfonds für Kleinanleger nicht geeignet ist.

    Weiterhin bestehen eine Vielzahl von Detail-Vorgaben hinsichtlich der von dem AIF erwerbbaren Vermögensgegenstände sowie prozentuallen Verteilung der Vermögensgegenstände innerhalb des AIF-Portfolios.

    Ausführlich informieren wir Sie über die Neuregelungen in der nächsten Ausgabe unserer Mandantenzeitschrift inPuncto.

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