18. April 2016 | Sachverständige und Interessengruppen äußerten in der öffentlichen Anhörung am 14. März 2016 im Finanzausschuss umfangreiche Kritik am Gesetzentwurf.
Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz im Finanzausschuss
Am 14. März 2016 hat eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte stattgefunden. Mit dem Gesetzentwurf sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes (mit Ausnahme von MiFID-II) umgesetzt werden.
Im Rahmen der Anhörung wurden folgende Kritikpunkte geäußert:
Es wurde der Anstieg von Aufwand und Kosten bei der Erstellung von Produktinformationsblättern mit der Folge einer deutlichen Reduzierung oder sogar Einstellung der Aktienberatung durch Kreditinstitute moniert. Befürchtete Konsequenzen seien eine Einschränkung des Anlagespektrums für Kleinanleger und die Erschwerung der Kapitalaufnahme für Unternehmen über die Börse. Bei Produkten, wie Aktien und einfachen Schuldverschreibungen bestehe kein gesondertes Schutzbedürfnis für Anleger.
Die Interessenvertreter von Banken und Sparkassen forderten die Abschaffung nationaler Sondervorschriften zum Anlegerschutz im Rahmen der Umsetzung europäischer Anlegerschutzvorschriften. Allein genossenschaftliche Institute hätten jedes Jahr 100 Mio. Euro für die Umsetzung anlegerschützender Vorschriften aufzuwenden.
Die Versicherungswirtschaft warnte vor einer doppelten Verpflichtung zur Erstellung von Informationsblättern; dies verwirre Verbraucher. Gesetzgeberisch klargestellt werden müsse, welche Produkte „Altersvorsorgeprodukte“ seien.
Teilweise wurde der Umfang der Neuregelungen begrüßt und die zusätzliche Einbeziehung von Aktien, einfachen Anleihen, Altersvorsorgeprodukten, Einlagen und Sachversicherungen in die Bestimmungen für die Produktinformationen gefordert. Anlegerschützer forderten eine Stellung der BaFin als Instanz für geschädigte Kapitalmarktteilnehmer sowie weitergehende (Eingriffs-) Befugnisse für die BaFin.
Der Bundesverband der Wertpapierfirmen kritisierte Marktmissbrauchsbestimmungen, die im Gegensatz zur EU-Vorgaben und dem früheren Referentenentwurf einen Verbrechenstatbestand und damit eine Verschärfung der Strafen vorsehen.
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