Geldwäschegesetz am 26. Juni 2017 in Kraft getreten

     

     

    10. August 2017 | Seit Ende Juni 2017 gelten neue Anforderungen an die Identifizierung des Vertragspartners und die Festellung des wirtschaftlichen Berechtigten sowie weitreichende organisatorische Anforderungen an die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichteten.

    Das nationale Gesetz hat die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie fristgerecht umgesetzt. Damit gelten nun u.a. verschärfte Compliance- Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung mit erhöhten Anforderungen an die jedenfalls zu erstellende Risikoanalyse für das eigene Unternehmen, z.B. in Hinblick auf die eigene Kundenstruktur oder die Transaktionsrisiken und die Selbsteinstufung. All dies muss dokumentiert werden.

    Geschaffen wird ein Transparenzregister, um die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (insbesondere bei juristischen Personen) für ein Geschäft und die Verteilung von Geschäftsanteilen zu erleichtern. Die Mitteilungen an das Transparenzregister haben erstmals bis zum Oktober diesen Jahres zu erfolgen.

    Es gibt neue Verfahren und Vorgaben zur Durchführung der Identifizierung insbesondere der Video-Identifizierung, d.h. die Fernidentifizierung von Vertragspartnern, mit denen es aufgrund räumlicher Distanz keinen persönlichen Kontakt gibt. Auch gelten künftig besondere Anforderungen an die Dokumentation der Identifizierung von juristischen Personen.

    Verstöße gegen die geldwäscherechtlichen Vorschriften werden stärker sanktioniert. Der Bußgeldrahmen für schwerwiegende, wiederholte und systematische Verstöße wird deutlich angehoben. Unanfechtbare Bußgeldentscheidungen werden durch die Aufsichtsbehörde auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Bußgeldregeln werden verschärft.

    Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird gestärkt, sie erhält deutlich mehr Personal und ein schärferes Aufgabenprofil. Außerdem gibt es eine Zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen.

    IHRE
    ANSPRECHPARTNER

    Christina Gündel

    Rechtsanwältin, PR-Referentin
      +49 (551) 789 669 0
      cg@gk-law.de

     

    Dr. Matthias Gündel

    Geschäftsführer, Rechtsanwalt
      +49 (551) 789 669 0
      mg@gk-law.de

     

    Irena Behnke

    Rechtsanwältin
      +49 (551) 789 669 0
      cg@gk-law.de

     

    Jan Barufke

    Rechtsanwältin
      +49 (551) 789 669 0
      mg@gk-law.de

     

    BLOG
    BEITRÄGE

    BLOGBEITRÄGE
    ZUM THEMA

    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    10.06.2024

    Aufwärtstrend für ELTIF

    Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    04.06.2024

    BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

    Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    29.05.2024

    Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

    European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

    Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
    Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin

    WEITERE
    PUBLIKATIONEN

    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    10.06.2024

    Aufwärtstrend für ELTIF

    Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    04.06.2024

    BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

    Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    29.05.2024

    Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

    European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

    Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
    Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin

    WISSENS
    Z WERTES

    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    10.06.2024

    Aufwärtstrend für ELTIF

    Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    04.06.2024

    BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

    Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    29.05.2024

    Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

    European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

    Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
    Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin