03. August 2017 | Neben den Neuerungen für Zahlungsdienste treten Mitte August auch praxisrelevante Änderungen im Vermögensanlagenrecht in Kraft.
Der Bundestag hat am 1. Juni 2017 das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG) beschlossen. Mit dem Artikelgesetz findet kurzfristig auch eine Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes Berücksichtigung, die zu Änderungen im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) insbesondere für Schwarmfinanzierungen führt.
Ausnahme von der Prospektpflicht für Schwarmfinanzierungen: In § 2a VermAnlG wird der Begriff des „Anbieters“ gestrichen, um klarzustellen, dass es für die Berechnung des Schwellenwertes von Euro 2,5 Millionen bei den von der Prospektpflicht ausgenommenen Schwarmfinanzierungen nicht auf die Anzahl der Anbieter ankommt, sondern auf den Verkaufspreis sämtlicher angebotener Vermögensanlagen ein und desselben Emittenten.
Angebot über unabhängige Internet-Dienstleistungsplattform: In § 2a VermAnlG wird ein neuer Absatz 5 eingefügt, der das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen für den Fall untersagt, dass der Emittent die Internet-Dienstleistungsplattform maßgeblich beeinflussen kann. Damit wird klargestellt, dass Produktgeber-abhängige Plattformen ab Mitte August 2017 unzulässig sind.
Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) bedarf künftig der Billigung durch die BaFin: Durch Änderung des § 13 Abs. 1 – 3 VermAnlG wird erstmalig eine formale Überprüfung des Vermögensanlagen-Informationsblattes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeführt. Auch gibt es künftig eine Vorgabe für eine verbindliche Reihenfolge der Mindestangaben, die das VIB enthalten muss.
Durch diese Neuregelung sollene Transparenz und Zugänglichkeit des Vermögens-Informationsblattes verbessert werden. Anleger müssen sich vor dem öffentlichen Angebot kostenlos und ohne Zugriffsbeschränkungen anhand des VIB über die angebotene Vermögensanlage informieren können. Damit schiebt der Gesetzgeber der bisherigen Praxis, dass Anleger sich unter Preisgabe ihrer persönlichen Daten erst bei der Plattform registrieren müssen, eine Riegel vor.
Untersagung der Veröffentlichung des VIB: Die BaFin wird ermächtigt, die Veröffentlichung eines VIB zu untersagen, wenn dieses die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Hinweise nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Reihenfolge enthält.
Inkrafttreten: Das Gesetz wurde am 21. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen im Vermögensanlagengesetz treten einen Monat nach der Verkündung in Kraft und sind mangels Übergangsvorschriften ab diesem Zeitpunkt zu beachten.
IHRE
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
WISSENS
Z WERTES
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.