05. März 2010 | Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat angekündigt, noch im April 2010 einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes vorzulegen.
Zentrale Neuerung soll die Ausweitung der Geltung des WpHG auf Vermögensanlagen sein. Dies wird sich nachhaltig auf deren Vertrieb auswirken, beispielsweise durch die Verpflichtung zur anlegergerechten Beratung, zur Offenlegung von Provisionen und zum Führen eines Beratungsprotokolls.
Hinzukommen erweiterte Befugnisse der BaFin bei der Überprüfung von Prospekten in diesem Bereich: Ebenso wie bei Wertpapieren sollen Prospekte künftig statt nur auf Vollständigkeit ebenso auf Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft werden (Kohärenz). Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen bleibt jedoch abzuwarten, mit einem Regierungsentwurf wird im Sommer dieses Jahres gerechnet.
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