30. Juni 2020 | Über den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler (FinAnlVÜG) sollte der Bundestag eigentlich am 19. Juni abstimmen.
Über den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler (FinAnlVÜG) sollte der Bundestag eigentlich am 19. Juni abstimmen. Offenbar wird nun vor der parlamentarischen Sommerpause nicht mehr über das Gesetz entschieden – denn auf der Tagesordnung des Bundestages taucht das FinAnlVÜG nicht mehr auf – letzter Sitzungstag ist der 03. Juli. Immer fraglicher wird damit, ob sich der geplante Aufsichtswechsel zum 01. Januar 2021 umsetzen lässt.
Heftig diskutiert worden war über die für 34f-Vermittler steigenden Kosten und den Personalbedarf einer Übertragung der Aufsicht auf die BaFin. Nach Angaben des BMF sollten die jährlichen Kosten für eine BaFin-Aufsicht der 37.000 Vermittler ca. 1.000 Euro pro Jahr kosten.
Eine aktuelle Kurzumfrage des AfW unter 343 betroffenen Vermittlern ergab, dass jeder zweite 34f-Vermittler seine Erlaubnis angesichts der steigenden Kosten zurückgeben würde. Das würde bedeuten, dass die Kosten für den Einzelnen deutlich höher liegen könnten als ursprünglich geplant.
Die CDU/CSU hatte zuletzt einen Kompromissvorschlag einer schrittweisen Aufsichtsübertragung vorgelegt, der auch auf Seiten der SPD konsensfähig ist. Demnach sollen zunächst nur diejenigen Vermittler, die Vermögensanlagen vertreiben, unter Bafin-Aufsicht gestellt werden. Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages wären das ca. 5.800 Gewerbetreibende. Die übrigen 34fler würden zunächst unter der Aufsicht der Industrie- und Handelskammern bleiben.
Die Eilbedürftigkeit des Gesetzes war angesichts funktionierender Aufsicht durch Gewerbeämter und IHKs und aktueller Erschwernisse durch die Corona-Situation ohnehin in Frage gestellt worden. Hinzukommt, dass die BaFin aktuell in Sachen Wirecard-Skandal gefordert ist.
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