07. Juni 2016 | Neuregelungen der Investmentbesteuerung wurden im Finanzausschuss des Bundestages beraten.
Gesetzentwurf für Neuregelung der Investmentbesteuerung im Finanzausschuss beraten
Am 9. Mai 2016 fand die öffentliche Anhörung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung, mit dem die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds völlig neu geregelt und einfacher werden soll, statt.
Die Sachverständigen und Vertreter der unterschiedlichen Interessenverbände haben sich sehr differenziert zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen der Investmentfondsbesteuerung geäußert. Auch wurden Befürchtungen geäußert, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zwar steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beendet, jedoch Möglichkeiten zu anderen Gestaltungen eröffnet werden könnten. So wurde der Entwurf auch als „riesiges Beschäftigungsprogramm für die Beratungsindustrie“ bezeichnet, mit dem weitere Steuergestaltungsmöglichkeiten geschaffen würden. Auch der Behauptung der Bundesregierung, es würde durch einfachere Regelungen eine Entlastung der Wirtschaft erzielt, wurde heftig widersprochen. Schließlich wurde davor gewarnt, die Steuerfreiheit bei Veräußerung von vor 2009 angeschafften Wertpapieren aufzuheben. Die Abschaffung des Bestandsschutzes sei kritisch zu sehen.
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