27. Februar 2015 | Kleinanlegerschutzgesetz: Nachdem die Stellungnahme des Bundesrates vorliegt, steht nun die Beschlussfassung des Bundestages über den Regierungsentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes an.
Der Bundesrat hat am 06. Februar 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz beraten und seine Stellungnahme abgegeben.
Wesentliche Punkte der Stellungnahme sind: Der Bundesrat möchte die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfolgung von Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften weiter ausdehnen sowie die Struktur und Ausstattung der BaFin entsprechend anpassen. Auch werden die Regelungen zur Prospekthaftung kritisiert, weil diese teilweise hinter den bereits bestehenden Schutzvorschriften zurückbleiben. Zudem regt der Bundesrat an, für die Geschäftsleitung der Anbieter von Vermögensanlagen in Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung die Einführung einer persönlichen Haftung zu prüfen.
Mit dem Gesetzentwurf und den Äußerungen des Bundesrates befasst sich der Bundestag in erster Lesung am 27. Februar 2015.
Ausführlich informieren wir Sie über die Neuregelungen in der nächsten Ausgabe unserer Mandantenzeitschrift inPuncto.
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