06. September 2019 | Die Bundesregierung hat ein „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich Vermögensanlagen und geschlossene Publikumsfonds“ vorgelegt.
Der Katalog umfasst folgende Maßnahmen:
- Verbot von Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen
- Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler
- Bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten
- Verpflichtende Mittelverwendungskontrolle durch unabhängigen Dritten im Fall von Direktinvestments
- Konsequente Nutzung der Produktinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen
- Abschaffung der bloßen Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds
- Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Verstärkte BaFin-Aktivitäten zur Verbraucherbildung im Bereich Vermögensanlagen
Ziel ist es insbesondere auch Privatanlegern, unter Berücksichtigung ihrer Risikotragfähigkeit, weitestgehend eigenverantwortliche Anlageentscheidungen zu ermöglichen. Die geplanten Maßnahmen sollen für mehr Transparenz und BaFin-Aktivitäten zur Verbraucherbildung für ein besseres Verständnis der Anleger für Finanzthemen sorgen. Darüber hinaus soll durch die Verpflichtung beim Vertrieb beaufsichtigte Vermittler einzuschalten, gewährleistet werden, dass stets eine Prüfung der Vermögensanlagen zumindest auf Angemessenheit für den Anleger stattfindet. Wenn Vermögensanlagen erhebliche Anlegerschutzbedenken aufwerfen, können Vermarktung, Vertrieb und Verkauf dieser Vermögensanlagen beschränkt oder verboten werden. Dass auch freie Finanzanlagenvermittler nun unter die BaFin-Aufsicht gestellt werden, soll zu einer Vereinheitlichung des Aufsichtsniveaus führen.
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