30. März 2015 | Die BaFin hat ihr Merkblatt betreffend das Meldeverfahren von AIF-Verwaltungsgesellschaften gemäß §§ 35, 44 KAGB aktualisiert.
Aktualisiertes BaFin-Merkblatt zu den Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften
Die BaFin hat am 05. März 2015 ein aktualisiertes Merkblatt zu den Meldepflichten von AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die Meldepflichten für AIF-Verwaltungsgesellschaften umfassen sowohl Meldungen auf Gesellschaftsebene als auch Meldungen auf Ebene der Investmentvermögen. In dem BaFin-Merkblatt wird der Ablauf des Meldeverfahrens von AIF-Verwaltungsgesellschaften nach §§ 35, 44 KAGB erläutert. Insbesondere werden hierdurch das Format, der Meldeweg und der Beginn der Übermittlung der Meldungen spezifiziert.
Wesentliche Änderungen sind zum einen die Verschiebung der Abgabefrist für das AIFMD-Reporting. D.h. die zunächst angekündigte erstmalige Abgabefrist von AIFMD-Meldungen zum 16. März 2015 entfällt. Voraussichtlich wird erst ab Mitte Mai 2015 zu melden sein. Zum anderen werden die Meldepflichten erweitert auf registrierte KVGs. Außerdem dürfen Meldungen künftig ausschließlich durch die Meldeplattform erfolgen.
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