20. Dezember 2017 | Am 03. Januar 2018 treten weite Teile des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes in Kraft, das die europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) umsetzt und insbesondere Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zur Folge hat.
Am 03. Januar 2018 treten weite Teile des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes in Kraft, das die europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) umsetzt und insbesondere Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zur Folge hat. Ab dem 03. Januar ist auch die Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) unmittelbar anwendbar.
Wesentliche Neuerungen betreffen den Vertrieb von Finanzinstrumenten, so etwa die Einführung von Produktüberwachungspflichten (Produkt Governance). Für jedes Produkt ist vor Vermarktung und Vertrieb ein Produktfreigabeverfahren durchzuführen, das zunächst eine Zielmarktbestimmung erfordert und eine Überwachung über die gesamte Produktlebenszeit impliziert. Des Weiteren gibt es neue Bestimmungen zur Zulässigkeit von Zuwendungen sowie Organisationspflichten für Wertpapierdienstleister.
Konkrete Ausführungen zur MiFID II – Zielmarktbestimmung finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe 02/2017 unseres Mandantenmagazins inPuncto..
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