Mittelstandsanleihen:

 

 

12. Dezember 2016 | Bundesregierung nimmt zu Ausfällen von Mittelstandsanleihen Stellung.

Hohe Ausfallraten der Mittelstandsanleihen beschäftigt Bundestag

Die Bundestagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hat die Bundesregierung mit einer kleinen Anfrage aufgefordert, zu den jüngsten Entwicklungen bei den sog. „Mittelstandsanleihen“ Stellung zunehmen.

So sollte die Bundesregierung nicht nur erklären, worauf die hohen Ausfallraten in diesem Marktsegment zurück zuführen sind, sondern auch wie die daraus resultierenden Unsicherheiten am Anleihemarkt entschärft werfen könnten. Denn es seien bereits Anleihen mit einem Volumen von einer Milliarde Euro ausgefallen und nach Ansicht der Fraktion wird sich die Lage weiter zuspitzen, weil die meisten Anleihen in diesem Segment erst 2017 oder 2018 fällig werden. Bis Ende 2018 soll es um ein Volumen von Euro 4,3 Milliarden gehen. Auch wurden die Zustände bei den Interessevertretungen der Anleihegläubiger in den Gläubigerversammlungen thematisiert, da sich hier ein bestimmter Marktteilnehmer eine dominante Marktstellung erarbeitet habe.

Die Bundesregierung sieht bei den Mittelstandsanleihen dagegen kein Handlungsbedarf, wie aus ihrer Antwort vom 22. November 2016 hervorgeht. Denn die mittelständischen Unternehmen haben in den vergangenen Jahren immer weniger von der Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über Anleihen Gebrauch gemacht. Insoweit verwies die Bundesregierung auf die Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So hat die BaFin in 2011 insgesamt 55 Verfahren zur Billigung von Wertpapierprospekten für Schuldverschreibungen, Genussscheine und Wandelanleihen von mittelständischen Unternehmen durchgeführt. Bis 2015 war die Zahl auf 28 Verfahren gesunken. Im ersten Halbjahr 2016 habe es acht Verfahren gegeben, so die Bundesregierung weiter.

Zu Fragen nach den Risiken dieser Anleihen und damit nach einer Verbesserung des Anlegerschutzes erklärt die Regierung erstaunlich pragmatisch, die Erwerber aus dem Kleinanlegersegment seien im Hinblick auf die Beratung durch Institute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen hinreichend geschützt. Damit machte die Regierung deutlich, dass die Vorgaben für die Inhalte von Wertpapierprospekten und deren Billigung nicht mehr der Regelungshoheit des nationalen, sondern vorrangig des Europäischen Gesetzgebers unterliegen. Denn die Inhalte von Wertpapierprospekten sind bereits europarechtlich verbindlich geregelt.

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