MoRaKG und Risikobegrenzungsgesetz in Kraft getreten

 

 

 

08. September 2008 | Am 19.08.2008 sind zwei Gesetze der großen Koalition mit großem Einfluss auf Kapitalbeteiligungen an Unternehmen in Kraft getreten:

Das „Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen“ (MoRaKG) und das Risikobegrenzungsgesetz.

MoRaKG soll Wagniskapitalbeschaffung erleichtern

Das MoRaKG sieht steuerliche Entlastungen in Form des Entfalls der Gewerbesteuerpflicht für Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften vor, wenn diese sich an jungen Unternehmen (start-ups) beteiligen. Die Förderung ist an Voraussetzungen geknüpft wie etwa den Sitz der Zielgesellschaft in Deutschland, Bestehen der Zielgesellschaft seit nicht mehr als 10 Jahren und weitere. Auf diese Weise soll die Finanzierung junger Unternehmen durch Wagniskapital erleichtert werden.

Erweiterte Informationspflichten für Anteilserwerber

Das ebenfalls in Kraft getretene Risikobegrenzungsgesetz hat das erklärte Ziel, Unternehmen besser vor „unerwünschten Aktivitäten von Finanzinvestoren“, etwa der feindlichen Übernahme durch Private-Equity-Firmen bzw. Hedgefonds zu schützen. Dazu müssen Aktionäre nun die Herkunft der finanziellen Mittel für den Aktienerwerb preisgeben, wenn sie mindestens zehn Prozent der Anteile an sich bringen. Zudem soll es nun nicht mehr möglich sein, die Identität von Anteilseignern durch die Einschaltung von Treuhändern oder Depotbanken zu verschleiern. Auch Kreditnehmer sollen nun besser vor dem Verkauf der Kreditforderungen an Finanzinvestoren geschützt sein: Banken müssen über die rechtlichen Möglichkeiten zur Abtretung von Ansprüchen aus dem Kredit informieren.

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