Neue ZAG-MaRisk
im 1. Halbjahr 2024

 

 

 

Für Zahlungsdienstleister gab es lange keine MaRisk – anders als ür Banken und Finanzdienstleistungsinstitute. Trotzdem legte die BaFin deren Anforderungen auch in ZAG-Erlaubnisanträgen als „Orientierungs-Messlatte“ an. Um endlich verbindliche Regelungen für ZAG-Institute zu schaffen, liegt seit September 2023 der BaFin-Entwurf einer ZAG-MaRisk vor. Nach Konsultation und Anpassungen soll die ZAG-MaRisk noch im 1. Halbjahr 2024 wirksam werden.

Während die Regelungen im AT-Bereich fast identisch mit der MaRisk für KWG-Institute sind, wurden die Regelungen im BT-Bereich den Besonderheiten von Zahlungsinstituten und deren spezifischem Risikoprofil angepasst.

Das bedeutet, auch ZAG-Institute müssen ein internes Kontrollsystem einrichten und Funktionen, wie Risikomanagement, Controlling, Compliance und interne Revision besetzen. Für wesentliche Auslagerungen, wie z.B. IT und interne Revision gibt es detaillierte Vorgaben. Das ZAG-Institut muss der Bundesanstalt aber nur einmal pro Jahr einen Bericht vorlegen.

Weil das Thema Sicherungsanforderungen und Absicherung von Haftungsfällen für Zahlungsdienste besonders relevant ist, gibt es in der ZAG-MaRisk entsprechend mehr Vorgaben. Das betrifft insbesondere die Sicherung von Kundengeldern. Damit wird die Verwaltungspraxis der BaFin z.B. zur Einrichtung von offenen Treuhandkonten erstmals allgemeingültig für ZAG-Institute verschriftlicht.

Die Konsultationsfrist war zwischenzeitlich bis zum 15.01.2024 verlängert worden.Die Stellungnahmen sollen auf der BaFin-Homepage veröffentlicht werden.

* MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement 

IHRE
ANSPRECHPARTNER

Dr. Matthias Gündel

Geschäftsführer, Rechtsanwalt  +49 (551) 789 669 0
  m.guendel@gk-law.de

     

Christina Gündel

Rechtsanwältin, PR-Referentin +49 (551) 789 669 0
  c.guendel@gk-law.de

 

Irena Behmke

Rechtsanwältin   +49 (551) 789 669 0
  i.behmke@gk-law.de

 

Jan Barufke

BLOG
BEITRÄGE

WEITERE
PUBLIKATIONEN

21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
10.06.2024

Aufwärtstrend für ELTIF

Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
04.06.2024

BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
21.05.2024

BaFin veröffentlicht Jahresbericht 2023

Die BaFin verzeichnet im Jahresbericht 2023 einen Aufwärtstrend für Publikumsinvestmentvermögen und KVGs. Zuwachs gibt es auch bei den Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Kryptoverwahrern. Rückläufig sind Leasing- und Factoring-Institute sowie Wertpapierinstitute.

GK-law.de – Aktuell Newsletter