Novellierung des Schuldverschreibungsgesetzes und neue Pflicht zur Beratungsdokumentation

 

 

 

07. August 2009 | Am 5. August 2009 ist das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung in Kraft getreten.

Das seit 1899 geltende Schuldverschreibungsgesetz wird grundlegend erneuert. Die Stellung des Gläubigers soll gestärkt und das Reglement insgesamt an internationale Standards angepasst werden. So können Anleihebedingungen künftig international übliche Klauseln über Mehrheitsentscheidungen der Gläubiger in einer Gläubigerversammlung zur Änderung der Anleihebedingungen enthalten.

Banken müssen die Beratungsgespräche mit Privatanlegern in Zukunft umfassend dokumentieren. Ist das noch vor Vertragsschluss an den Kunden zu übermittelnde Protokoll unvollständig oder fehlerhaft, steht dem Kunden ein einwöchiges Rücktrittsrecht zu. Im Streitfall stellt das Protokoll ein probates Beweismittel dar. Diese Pflicht zur Beratungsdokumentation gilt allerdings erst ab dem 1. Januar 2010.

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