26. November 2007 | Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen.
Ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr sind spätestens bis zum 31.12.2007 beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen.
Für die Veröffentlichung von Unternehmensdaten sind zwei wichtige Neuerungen zu beachten:
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Seit Jahresbeginn 2007 müssen die offenlegungspflichtigen Unternehmen ihre Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, dem Bundesanzeiger-Verlag in Köln, einreichen – nicht wie bisher auf Papier bei den Registergerichten. Für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2009 kann zwar noch die Papierform gewählt werden – dies ist aber wegen mit erhöhten Kosten verbunden.
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Bei Verstößen gegen die Publizitätspflicht drohen seit dem 1. Januar 2007 spürbare Sanktionen: Das Bundesamt für Justiz kann im Wege des Ordnungsgeldverfahrens Strafen von 2.500 bis 25.000 Euro verhängen – notfalls auch mehrfach. Das Ordnungsgeld kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter festgesetzt werden.
Nicht geändert hat sich der Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen (insbesondere die Kapitalgesellschaften, bestimmte Kapitalgesellschaften und Co, darunter vor allem die meisten GmbH & Co. KGs, sehr große Personenhandelsgesellschaften und sehr große Einzelkaufleute). Auch Art und Umfang der Unterlagen, die veröffentlicht werden müssen, sind gleich geblieben. Eine Änderung ist aber in Form eines „Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes“ geplant.
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