Produktinformation: Europäische Aufsichtsbehörden haben Erläuterungen zum Informationsblatt für PRIIPs-Produkte erweitert

Gesetzgebung, 05. Oktober 2017 | Ab Anfang 2018 ist Verbrauchern beim Vertrieb sog. „verpackter Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products – PRIIPs)“ ein dreiseitiges Basisinformationsblatt zugänglich zu machen.

Der Aufbau und Inhalt dieses sog. Key Investor Information Documents (KID) ist europarechtlich verbindlich festgelegt.

Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben am 16. August 2017 den Fragen- und Antwortenkatalog zu den gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Ansätzen und Praktiken bei der Umsetzung und Überwachung der KIDs, ergänzt. Hierzu haben sie in einem 35-seitigen Dokument die Anforderungen an die Berechnungsschritte der in das KID aufzunehmenden Risiko-Indikatoren und die Performance-Szenarien zusammengefasst. Die Darstellung erfolgt mittels Flussdiagrammen, welche die Abfolge für die Berechnungen zur Vorbereitung eines KID beispielhaft erläutern. Die Diagramme sind nicht verbindlich, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer aktuellen Einschätzung im September ausdrücklich klarstellte: Jeder PRIIP-Hersteller muss der BaFin zufolge die Prozesse und Berechnungen für seine Produktpalette selbst erstellen, um die Vorgaben der PRIIPs-Verordnung und der dazugehörigen Delegierten Verordnung einzuhalten.

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