Umsetzung der Änderung der Transparenz-Richtlinie:

     

     

    01. Juli 2015 | Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der Europäischen Union weiter harmonisiert werden.

    Bundesregierung legt Gesetzentwurf für mehr Transparenz bei Aktien vor

    Die Bundesregierung hat Ende April einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2013/50/EU beschlossen und in den Bundestag (BT-Drs. 18/5010) eingebracht. Damit sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der Europäischen Union weiter harmonisiert werden.

    Ziel der Richtlinien-Vorgaben ist dabei zum Einen die Kapitalmärkte durch eine Vereinfachung der Berichtspflichten insbesondere für kleine und mittlere Emittenten attraktiver zu machen. Zum Anderen soll die EU-weite Harmonisierung des Transparenzregimes auf hohem Niveau weiter vorangetrieben werden. Dazu soll auch die Einführung verbindlicher Mindestvorgaben zur Schaffung wirksamer und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie dienen. Für juristische Personen sind nun Geldbußen von bis zu 10 Mio. Euro oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes beziehungsweise des Zweifachen der erlangten Vorteile möglich.

    Der deutsche Gesetzgeber wird im Rahmen der Umsetzung vor allem das Wertpapierhandelsgesetz, insbesondere die Regelungen zum Herkunftsstaatprinzip sowie die Meldepflichten der Inhaber bedeutender Beteiligungen und das hierauf gestützte Verordnungsrecht anpassen. Außerdem kommen Änderungen unter anderem im Wertpapierprospektgesetz, im Kapitalanlagegesetzbuch, im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie im Handelsgesetzbuch hinzu. Insgesamt wird auch der Zugang der Anleger zu den veröffentlichten Informationen erleichtert.

    Die Richtlinie sieht als Umsetzungsfrist den 27. November 2015 vor.

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