07. März 2019 | Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am 07. November 2018 den Referentenentwurf der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ vorgelegt und mitgeteilt, dass geplant sei über die Verordnung am 15. März 2019 im Bundesrat zu beschließen.
Mit der Verordnung sollen wesentliche Regelungen der bereits Anfang 2018 in Kraft getretenen EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID-II auch für gewerbliche Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater umgesetzt werden.
Die Beschlussfassung über eine Änderung der FinVermV taucht in der am 26. Februar 2019 veröffentlichten Tagesordnung für die Bundesratssitzung am 15. März 2019 bisher jedoch nicht als Tagesordnungspunkt auf. Damit zeichnet sich möglicherweise ab, dass sich die Umsetzung der MiFID II-Regelungen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater weiter verzögert. Tagesordnungspunkte für den 15. März 2019 können allerdings noch bis zum 05. März aufgenommen werden.
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