11. Juli 2022 | EU-Parlament und EU-Länder haben sich Ende Juni 2022 in Trilog-Verhandlungen auf ein Gesetz geeinigt, dass die Nachverfolgung von Krypto-Überweisungen und Geldwäschebekämpfung erleichtert. Ziel ist, dass – wie beim traditionellen Banktransfer – klar nachvollziehbar wird, wer Absender und wer Empfänger der Kryptowerte ist.
EU-Parlament und EU-Länder haben sich Ende Juni 2022 in Trilog-Verhandlungen auf ein Gesetz geeinigt, dass die Nachverfolgung von Krypto-Überweisungen und Geldwäschebekämpfung erleichtert. Ziel ist, dass – wie beim traditionellen Banktransfer – klar nachvollziehbar wird, wer Absender und wer Empfänger der Kryptowerte ist.
Im Fokus der EU: die Stelle, an der Bitcoin, Ether und andere Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar umgetauscht werden. Deshalb müssen Krypto-Plattformen künftig Informationen über Sender und Empfänger ermitteln, wenn sie Transaktionen abwickeln – und: diese Informationen an die Behörden weiterleiten, wenn wegen Geldwäsche oder Terrorismus ermittelt wird.
Ausgenommen von den Regelungen sind direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Krypto-Wallets.
Für Krypto-Plattformen wie Coinbase, Crypto.com oder Binance, die Transaktionen, die mit solchen unabhängigen Wallets abwickeln, gilt eine Sonderregelung: Für sie greift die Informationspflicht ab Beträgen ab 1.000 Euro.
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