Small-Money

 

 

 

Small-Money

Eine Eigenkapitalbeschaffung ist auch für kleine mittelständische Unternehmen und ebenso bei einem lediglich geringen Bedarf bis ca. Euro 300.000,- (max. 20 Anteile) möglich. Bis zu diesem Betrag bedarf es nicht eines von der Wertpapieraufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatteten Verkaufsprospektes. Eine solche typische Kapitalbeschaffung im bankenunabhängigen Bereich ist im Wege einer so genannten „Small-Money-Beteiligung“ möglich. Zu den Investoren einer „Small-Money-Beteiligung“ gehören

  • Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, Verwandte, Freunde, Bekannte, etc.
  • Brancheninteressierte, strategische Partner, sonstige Direktinvestoren etc.

Begleitet von der Beteiligungskapitalsuche über die Printmedien und die zahlreichen Online-Plattformen im Internet können Sie Investitionskapital ohne Stimmrechte und Einflussnahmen von außen als Eigenkapitalersatz erhalten. Wir erläutern Ihnen detailliert den Zugang zu Ihren potenziellen Small-Money-Kapitalgebern. Dabei erarbeiten wir für Sie:

  • die ordnungsgemäßen Beteiligungsverträge (stille Beteiligung, Genussrechtsbedingungen), so dass Sie das Kapital im Eigenkapital bilanzieren können;
  • den Beitrittsantrag mit der zwingend notwendigen Widerrufsbelehrung
  • die ebenfalls zwingend erforderlichen Fernabsatzrechtlichen Verbraucherinformationen
  • Steuerrechtliche Abwicklungsunterlagen zu der Small-Money-Beteiligung

so dass Sie bei Ihrer „Small-Money-Aktion“ nicht den Erfordernissen eines prospektpflichtigen Angebotes unterliegen.

Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.

IHRE
ANSPRECHPARTNER

Dr. Matthias Gündel

Geschäftsführer, Rechtsanwalt  +49 (551) 789 669 0
  m.guendel@gk-law.de

     

Christina Gündel

Rechtsanwältin, PR-Referentin +49 (551) 789 669 0
  c.guendel@gk-law.de

 

Irena Behmke

Rechtsanwältin   +49 (551) 789 669 0
  i.behmke@gk-law.de

 

Jan Barufke